Hinweis der ADD zur Extremwetterlagen

 

"Bei Extremwetterlagen entscheiden die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihr Kind zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst.

Im Falle des Fernbleibens muss die Schule informiert werden."